Meldepapiere für St. Gallen und Aarau:
Meldepapiere für Lausanne und Fribourg:
ACHTUNG:
=> Es werden nur vollständig eingereichte Anmeldungen (in Papierform und per Post) bearbeitet!
Hitzige Hündinnen sind zur Ankörung zugelassen, werden aber erst am Schluss bewertet. Aufgrund der Wesensbeurteilung kann nur noch eine begrenzte Anzahl Hunde angenommen werden. Die Anmeldungen werden deshalb nach ihrem Eingang berücksichtigt.
PL-Befunde werden nur anerkannt, wenn sie bei einem Vertrauenstierarzt des Rasseklubs durchgeführt werden.
Folgende TA sind zugelassen:
Gagnebin Luc, Av.C.-F. Ramuz 60, 1009 Pully, 021 729 83 36
Aregger Stephan, Räzlirain, 3254 Messen, 031 765 53 74
Beck Peter, Muhenstr. 56, 5036 Oberentfelden, 062 737 80 00
Ehrismann Gabriela, Steigstr. 26, 8406 Winterthur, 052 202 80 00
Fehlmann Peter, Schillerstr. 23, 9000 St. Gallen, 071 277 41 21
Rytz Ulrich, Tierspital Bern, Längasstrasse, 3012 Bern, 031 631 23 15*)
*) gleichzeitig Rekursinstanz
Es werden keine Einzelankörungen mehr durchgeführt.
2.3 EZB SPPC
Zugelassen zur ANKÖRUNG sind nur Hunde, die unter dem rechtmässigen Besitzer im SHSB eingetragen sind und das Mindestalter von einem Jahr erreicht haben (ZER 11.2).
5.3 EZB SPPC Mindestalter ZUCHTZULASSUNG
12 Monate für Rüden
15 Monate für Hündinnen
Bei Unklarkeiten die Reglemente betreffend, wenden Sie sich bitte direkt an das Zuchtwesen.
Zuchtwesen SPPC: Gabriele Feldmann
Anmeldung an:
Zuchtwesen SPPC
Gabriele Feldmann
Weierstrasse 88
8405 Winterthur
zuchtwesen@papillonclub.ch
Eine Kopie der Abstammungsurkunde und der PL-Befund des mindestens 1-jährigen Hundes muss vorliegen.
Anmeldebestätigung: Die Besitzer erhalten ganz kurz vor der Ankörung die Bestätigung der Anmeldung mit Angabe des exakten Zeitpunkts (alle 20 Minuten ein Hund), damit keine grossen Wartezeiten entstehen.